- Therapiehunde
- Behindertenbegleithunde
Hunde entsprechend auszubilden und zu prüfen ist Teil unserer Arbeit. Um ein einsatzfähiges Team auszubilden,
ist auch das theoretische Wissen des Hundeführers gefragt. Dieses Wissen vermitteln wir in unseren Seminaren.
Therapiehunde sind Hunde, die in Familien, bei Privatpersonen und/ oder in Institutionen im Dienste der Gesundheit,
Resozialisierung und Rehabilitation eingesetzt werden:
- zur Förderung von Kindern
- zur Unterstützung von Erwachsenen
- in Beratungsstellen, im pädagogischen und seelsorgerischen Bereich,
in ergotherapeutischen, logopädischen, physiotherapeutischen oder psychologischen Praxen
- in Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen
Hier können Sie Ihren Hund einsetzen oder als freier Mitarbeiter nach Vereinbarung Ihre Dienste mit dem
Therapiehund anbieten.
Behindertenbegleithunde sind Hunde, die meist als Welpe zu einem Schwerbehinderten kommen und dann mit Hilfe
unserer Ausbilder für ihre zukünftigen Arbeitsfelder trainiert werden. Diese Hunde erfahren nach einer
Grundausbildung eine dienstleistende Ausbildung, die sich individuell nach den Bedürfnissen und der Behinderung
seines Menschen richtet. Wir arbeiten ohne Patenfamilien! Unser Konzept sieht so aus, dass bereits der Welpe
mit seiner Familie ausgebildet wird.
Dadurch ergeben sich diese Vorteile:
- Die Beziehung zwischen Mensch und Hund wird intensiver, weil der Hund keine anderen Bindungen eingehen muss.
Der Mensch lernt unter Anleitung selbst, seinen Hund zu trainieren und zu korrigieren.
- Die wertvolle Welpenzeit, in der der Hund enorm lernbegierig ist, weil er auch unter ursprünglichen
Umständen in dieser Zeit die wichtigsten Fähigkeiten für sein Erwachsenenalter erwerben muss,
geht nicht verloren! Wir nutzen dieses Potenzial.
- Der Hund lernt von der ersten Minute an, was er darf oder was nicht und wird von Anbeginn auf künftige Aufgaben
vorbereitet. Für ihn ist die Behinderung seiner Bezugsperson das Normalste auf der Welt.
In einigen Bundesländern ist der Behindertenbegleithund dem Blindenhund gleichgestellt, insofern entfällt
vielerorts das Mitnahmeverbot. Auch Vergünstigungen bezüglich der Hundesteuer und Leinenbefreiung sind
möglich. Behindertenbegleithunde können vom Arzt verschrieben werden, von manchen Krankenkassen bzw.
Eingliederungshilfen wurden schon diverse Hunde bezahlt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten bei
der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Unter Umständen ist auch eine Förderung durch Sponsoren
möglich, sowohl bei der Beschaffung eines geeigneten Hundes wie auch bei der Finanzierung der Ausbildung.
Der DBTB ist Ihnen gerne behilflich.
Gelegentlich können wir auch ausgebildete Behindertenbegleithunde vermitteln.
Hinweis: Ausbilder für Therapiehundeteams und Behindertenbegleithunde
Nach erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung zum Therapiehundeteam mit eigenem Hund können Sie sich
bei unserem Dachverband
DBTB e.V. auch zum Ausbilder ausbilden lassen.
Ein Ziel des DBTB e.V. ist es, einen neuen Beruf zu etablieren (z. Zt. noch ohne Berufsbild).
Verschiedene Ministerien haben in der Vergangenheit diese Ausbildung bereits als bildungs- und qualifizierungs-
urlaubsberechtigt anerkannt. Auch werden manche Seminarteilnehmer komplett vom Arbeitsamt gefördert.
Zur Ausbildung gehört:
- das Grundseminar,
- eine Ausbildereignungsprüfung (extern),
- ein Theorieseminar (2 Wochen),
- ein Therapiehundeseminar unter Aufsicht zu organisieren und durchzuführen,
- die Ausbildung eines Therapiehundes,
- eine Abschlussarbeit.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung werden Sie lizensierte(r) Ausbilder/in des DBTB e.V. und können
eigene Therapiehundeteams und Behindertenbegleithunde ausbilden und prüfen.